06 Bildliche Dokumentation

Vorgaben

Das LDA (Landesdenkmalamt) erklärt in seinem „Leitfaden zur Erstellung von restauratorischen Dokumentationen in der Bau- und Kunstdenkmalpflege“ (Stand 2/2021, Download) unter Punkt 4 (Bildliche Dokumentation) zu den (zu archivierenden) digitalen Bilddateien Folgendes:

  • Die zu archivierenden Dateien sind im TIFF-Format zu speichern. Die Bilder sollten hoch aufgelöst und unkomprimiert mit den objektspezifischen Metadaten versehen werden.

Und weiter:

  • Format: TIF/TIFF (unkomprimiert)
  • Auflösung: mind. 300 dpi
  • Größe: Originalgröße, mindestens 15 MB (2800×1287 Pixel)
  • Farbraum: Adobe RGB (1998)
  • Farbtiefe: 8 MB
  • mit eingearbeiteten Metadaten im IPTC-Datensatz

Dabei ist unbedingt zu beachten, dass diese Forderungen für Dateien aufgestellt werden und sich zunächst nicht auf zu liefernde Ausdrucke beziehen (siehe hierzu: Bildausgabe in PDFs)!

Soweit so gut. Betrachtet man das Ganze etwas näher, dürfen Zweifel (die im Weiteren begründet werden) über die fachliche Durchdringung dieser Forderungen aufkommen.

Diskussien einzelner Forderungen

Bei den nachfolgend aufgeführten Überlegungen handelt es sich um persönliche Betrachtungen und Einschätzungen des Autors.

Format

Um diese Forderung zu erfüllen, braucht man eine Kamera, die die Bilder im RAW-Format speichern kann und muss das dann auch so einstellen. Nun ist aber nicht das RAW-, sondern das TIFF-Format gefordert (nebenbei: ob TIF oder TIFF ist gleichgültig - das ist exakt dasselbe Format!) Also müssen die von der Kamera bereitgestellten RAW-Dateien zu TIFFs umgewandelt werden. Dazu, und um die Metadaten einzutragen, wird ein Bildbearbeitungsprogramm benötigt und dieses muss dann den geforderten Farbraum (wird weiter unten noch thematisiert) unterstützen.

Größe

Was bitte ist unter Originalgröße zu verstehen? In erster Näherung würde ich hier vermuten, dass beispielsweise eine 16 cm lange Türklinke auf einem (A4-)Bild (Foto?) dargestellt ist, und dort auch eine Ausdehnung von 16 cm hat. Was aber, wenn eine Tür (z.B. 1,5 x 3 m) dokumentiert werden muss bzw. soll? Das kann also nicht gemeint sein!
Eine Dateigröße (mindestens 15 MB) anzugeben, ist nun schon gar nicht sinnvoll, denn diese ergibt sich aus mehreren anderen Datei-Parametern wie z.B. Farbtiefe und den Abmessungen. Die Angabe der Abmessungen (2800×1287 Pixel - wobei hier wohl das „mindestens“ fehlt!) ist also im Zusammenhang mit den vorher aufgestellten Forderungen (TIFF [unkomprimiert] und 300 dpi) völlig ausreichend! Alles andere führt eher zu Verwirrungen: welche der Forderungen soll denn nun erfüllt werden?
Also nehmen wir an: Größe: 2800×1287 Pixel.

Farbraum

Natürlich findet man bei Adobe ein entsprechendes Dokument, was aber muss jemand tun, damit diese Forderung erfüllt wird? Gegebenenfalls (wie übrigens auch für die vorherigen Forderungen) muss eine neue (teurere) Kamera und/oder ein ebensolches Bild-Bearbeitungsprogramm angeschafft werden. Gut, das kann vielleicht verlangt werden …
Ein informativer Artikel „sRGB vs. AdobeRGB – Den richtigen Farbraum wählen“ brachte noch ein interessantes Detail zutage:

  • Wer in seiner Kamera eingestellt hat, dass die Bilder auf der Karte in RAW abgespeichert werden, braucht sich um den Farbraum zunächst keine Gedanken machen.

Natürlich! Das sind die „rohen Daten“, die der lichtempfindliche Chip der Kamera liefert, sie enthalten also die maximalen Informationen (der Kamera). Wichtig wird das also erst bei der weiteren Verarbeitung.

Farbtiefe

Hier wird's nun doch noch wüst: Die Farbtiefe wird in Bit angegeben und nicht in Megabyte! Nehmen wir an, dass ein Byte aus 8 Bit besteht (das ist aber keine sichere Annahme!) kommen wir also auf 8 × 8 × 1.000.000 = 64.000.000 Bit. Uiiii!
Bei Wikipedia finden wir eine Liste der Farbtiefen und lesen dort 24 Bit = True Color oder 48 Bit = Deep Color. Letzteres entspricht 281.474.976.710.656 darstellbaren Farben! Ist also vielleicht hier doch die Anzahl der Farben gemeint und wurde pseudo-wissenschaftlich abgekürzt? Also ein Farbraum mit (ca.) 64.000.000 Farben?
Hypothetisch könnte man annehemn:

  • Farbtiefe 25 Bit: 225 = 33.554.432 Farben
  • Farbtiefe 26 Bit: 226 = 67.108.864 Farben

Naja, auch dies passt eher nicht und außerdem: wie teilen wir die 25 bzw. 26 Bit auf drei Farben auf? Aber das führt ohnehin zu weit … ;-)
Merke also: Die Angabe dieser Farbtiefe ist Unsinn und wenn mit „True Color“ gearbeitet wird, sollte man schon auf der sicheren Seite sein. Wer jeden Zweifel ausschließen will, arbeitet halt mit „Deep Color“, wenn sein Equipment das hergibt.

Fazit

Da die aufgestellten Forderungen keiner gründlichen Prüfung standhalten, müssen sie wohl auch nicht so ernst genommen werden. Eventuelle Einwände können mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zweifelsfall mit fachlicher Kompetenz entkräftet werden.
Natürlich sollten abzuliefernde Bilddateien so qualitativ hochwertig wie nötig sein! Vielleicht kann dieser kurze Abriss helfen, vernünftige Vorgaben für die eigene Arbeit zu finden. Folgende Vorgaben sollten die Forderungen erfüllen:

  • Kamera,
    • die Bild-Dateien im RAW-Format speichern kann,
    • die Bilder mit einer Größe von (mindestens) 2800×1287 Pixel erzeugt.
  • Bildbearbeitungsprogramm, welches
    • Dateien im TIFF-Format speichern kann,
    • die Möglichkeit bietet, IPTC-Daten zu schreiben,
    • wählbare Farbräume und dort die Auswahl Adobe RGB (1998) hat,
    • eine Farbtiefe von mindestens 24 Bit (True Color) erlaubt.
  • Bild-Dateien sind für die Weitergabe (Archivierung) mit einer Größe von (mindestens) 2800×1287 Pixel abzulegen.